Infos
Was Sie bereithalten sollten.
Wenn der Trauerfall eingetreten ist: Als Erstes den nächsterreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst benachrichtigen. Dieser stellt Ihnen die Todesbescheinigung aus. Personalausweis des Verstorbenen bereithalten.
Dokumente, die Sie im Todesfall benötigen:
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Familienstammbuch (Der Gesetzgeber verlangt den Nachweis des Personenstandes). Wenn das Stammbuch nicht vorhanden ist, sind Einzeldokumente nötig.
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Bei geschiedenen Ehegatten Scheidungsurteil mit Vermerk der Rechtskraft.
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Bei ledig verstorbenen: Geburtsurkunde
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Personalausweis
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Todesbescheinigung des Arztes (In Krankenhäusern oder Altenheimen sorgen wir für die Abholung der Bescheinigung)
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Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben ist)
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Rentenbescheide / Pensionsbescheide / Betriebsrentenbescheide
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Chipkarte der Krankenkasse
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Versicherungspolicen (Auf Wunsch bearbeiten wir die Kündigungen und sorgen für die Auszahlung an Sie)
Sollten Urkunden fehlen – aus welchen Gründen auch immer – können wir bei der Beschaffung helfen.
Häufig gestellte Fragen
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Was ist bei einer Erdbestattung zu beachten?
Bei dieser traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach der Trauerfeier in einem Grab auf dem jeweiligen Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt. Eine Willenserklärung ist nicht erforderlich. Hier ist vorher zu beachten, dass Sie vorher die Grabnutzungsrechte erwerben und natürlich das Grab auswählen. Grundsätzlich wird zwischen Reihen- und Wahlgräbern (Doppel - oder Familiengräber) unterschieden. Reihengräber sind zwar günstiger, aber in der Regel werden Sie von dem jeweiligen Friedhof zugeteilt und man kann die Grabnutzungsrechte nicht wieder erwerben nach Ablauf der Ruhezeit. Beide Grabformen werden meist auch als anonymes Rasengrab angeboten, allerdings sind hier die jeweiligen Friedhofssatzungen zu beachten.
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Wie verläuft eine Feuerbestattung ?
Nun, in der Regel geht auch hier eine Trauerfeier mit Sarg voraus, anschließend wird der Sarg jedoch zum Krematorium überführt. Hier wird dann die so genannte zweite vorgeschriebene Untersuchung durch Amtsärzte durchgeführt und danach der Leichnam eingeäschert. Anschließend wird die Urne wieder auf den Friedhof verbracht, wo Sie dann beigesetzt wird. Im Land Schleswig Holstein ist hierfür eine Willenserklärung des Verstorbenen oder eine Verfügung der Kinder oder des Ehegatten vonnöten. Bei Lebensgefährten ist es unbedingt vonnöten, eine Patientenverfügung zu erstellen.
Auch hier gibt es eine Wahl zwischen Urnenreihen- und Urnenwahlgräber oder Anonymen Urnengrabstätten, Aber auch Urnenpflegegräber werden zunehmend angeboten.
Natürlich kann auch der Leichnam vorher eingeäschert werden, dann kann eine Urnentrauerfeier erfolgen mit anschließender Beisetzung der Urne. Eine s. g. Überurne wäre hier notwendig.
Die Einäscherung und Rücksendung sollte jedoch zeitnah erfolgen. Hier haben wir mit dem Hamburger Krematorium gute Erfahrungen.
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Wie verläuft eine Seebestattung?
Der Seebestattung geht die Feuerbestattung voraus. Auf eine Trauerfeier vorher kann verzichtet werden, da die Ansprache auf See der Kapitän machen kann. Auch hier ist eine Einwilligung des Verstorbenen oder eine Verfügung der nächsten Angehörigen notwendig, ebenfalls die Patientenverfügung des Lebensgefährten. Als Urne muss hier eine Seeurne gekauft werden, die sich im Wasser auflösen kann. Auch der Blumenschmuck auf See wird auf das Blumengebinde für die Urne und kleine Handsträuße beschränkt. Termine vom Reeder können auch abgesagt werden, wenn die Windstärke auf See 8 oder mehr beträgt. Auswahltermine werden dann aber sofort bereitgehalten.
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Ist das wirklich meine Asche in der Urne ?
Ja, denn jeder Sarg kann der Einäscherung nur einzeln zugeführt werden. Außerdem wird jedem Verstorbenen in den Sarg eine auf feuerfestem Stein eingravierte Einäscherungsnummer beigegeben, die auch dann in die Urne gelegt wird. So kann auch nach Jahren die Asche dem Verstorbenen zugeordnet werden. Sargbeigaben und private Wäsche sind allerdings nicht erlaubt, da sie bei der Verbrennung Schadstoffe entwickeln.
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Kann ich von dem Verstorbenen zu Hause Abschied nehmen?
Wenn der derjenige zu Hause verstirbt, ist es in Schleswig Holstein Pflicht den Verstorbenen nach 36 Stunden der Kühlung zuzuführen. In dieser Zeit kann nach Absprache mit uns ein Abschied der Familie stattfinden. Wir würden Sie dann bei Wäsche und Aufbahrung unterstützen. Auch können Sie einen Pastor oder Pfarrer zur Aussegnung rufen. Nach 36 Stunden kann man dann in entsprechenden Aufbahrungshallen des Friedhofes oder in unserem Unternehmen Abschied am offenen Sarg nehmen. Auch viele Krankenhäuser stellen solche Abschiedsräume zum Abschied gleich nach dem Tode zur Verfügung.
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In welchem Zeitraum muss bestattet werden ?
Die Bestattung des Verstorbenen darf erst nach 48 Stunden vollzogen werden und muss innerhalb von 9 Tagen erfolgen.
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Waldbestattungen?
Auch hier geht die Feuerbestattung voraus. Die Asche wird dann in eine biologisch abbaubare Urne gefüllt. Die Urnentrauerfeier kann dann auch in dem Waldstück stattfinden, wo die Asche des Verstorbenen beigesetzt werden soll. Hier ergibt sich eine alternative Gestaltungsform der Urnenbeisetzung. Wir verweisen hier auf die Seite der Ruheforste der Landwirtschaftskammer S-H www.RuheForst.de oder auf www.ruheforst-segebergerheide.de.